Download
Fischereiordnung FSV Obergrafendorf
Fischereiordnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 202.5 KB
Download
Jahresaussendung.2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 338.8 KB
Download
Niederösterreichisches Fischereigesetz
NÖ FischG 2001.pdf
Adobe Acrobat Dokument 379.4 KB
Download
Anmeldeformular für Fischerkurs beim NÖ LFV (amtliche Fischerkarte)
NOE-LFV_Anmeldeformular_Fischerkurs.pdf
Adobe Acrobat Dokument 56.3 KB

ergänzende Infos


Ergänzung der Fischereiordnung beim Karpfenfischen

 

Werte Mitglieder!

 

Wie bereits bei der Jahreshauptversammlung angekündigt gilt ab 2024 folgende Ergänzung der Fischereiordnung bei der Karpfenfischerei:

Hauptschnur: Nur monofile Hauptschnur mit mindestens 0,30 mm Durchmesser

Abhakmatte: Eine gut gepolsterte Abhakmatte (oder Carp Cradle) mit einer Mindestgröße von 90x50 cm ist vor dem 

    Ausbringen der Angelruten vorzubereiten und zu benützen 

Kescher: Verwendung von großen, feinmaschigen Keschern (Bügellänge ab 90 cm) sind verpflichtend zu benützen

Fotos: Fotos gefangener Fische dürfen nur kniend über der Abhakmatte oder im mind. hüfttiefen Wasser gemacht

    werden

 


Aufruf zur Waidgerechtigkeit!

 

Der Vereinsvorstand ruft auf , Pkt 6 der geltenden Fischereiordnung striktest einzuhalten. Konkret müssen untermaßige (gilt auch für Welse - Brittelmaß 60! cm) oder in der Schonzeit gefangene Fische umgehend und mit möglichster Schonung rückgesetzt werden. Ist ein während der Schonzeit oder unter dem Brittelmaß gefangener Fisch derart verletzt, dass ein Weiterleben nicht erwartet werden kann, dann ist dieser zu töten und bei der Fischerhütte bzw. einem Aufsichtsorgan abzugeben. Eine generelle Entnahme- bzw Übersiedlungspflicht in den "Kalten See" besteht derzeit nur für den Amur. Siehe dazu den Beitrag weiter unten. 

Bitte helft alle mit und gebt beobachtetes unwaidgerechtes Fischen sofort einem Aufseher oder einem Vorstandsmitglied bekannt!

 


Entnahmepflicht Amur 

 

Für Amur (Grasfisch, Graskarpfen) gilt eine Entnahmepflicht! Es gibt somit kein Mindestmaß und die Graser sind entweder zu entnehmen (die Entnahme zählt nicht zum Karpfenkontingent) oder mit möglichster Schonung in den "Kalten See" zu übersiedeln. Es wird ersucht entnommene oder übersiedelte Graser trotzdem auf dem Fangzettel mit einem Vermerk wie "Graser" oder "Amur" mit geschätztem Gewicht einzutragen, damit wir uns über die vorhandene Population ein Bild machen können. Wie bereits erwähnt wird dadurch das eigene Fischkontingent nicht belastet und muss in der Lizenz auch nicht eingetragen werden.

 


Rettet den Tolstolob!!!

 

Leider kam es in letzter Zeit nur zu sehr seltenen Beobachtungen des Tolstolob oder Silberkarpfens. Es dürften zwar noch einige wenige dieser für die Wasserqualität so wichtigen Filtrierer im See vorhanden sein, aber diese sollten wir versuchen zu erhalten. Somit wird festgehalten, dass das gezielte Beangeln (sofern auf waidgerechte Art überhaupt möglich) auf Tolstolob verboten ist. Sollte einer der friedlichen Riesen unglücklicherweise beim Angeln gehakt werden, ist dieser mit größter Schonung (wenn möglich Abhaken ohne Entnahme aus dem Wasser bzw Versorgung auf Abhakmatte oder im nassen Gras) zurück zu setzten. 

Bitte um Beachtung, da diese Fische für die gute Wasserqualität nachweislich einen großen Beitrag leisten!